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Aktualisiert 28.01.2024

MWST 

 

MWST Normalsatz  8.1%  

MWST reduziert Satz 2.6%

Sondersatz/Beherbergung 3.8% 

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MWST-Pflicht bestehende Unternehmen:

Sie haben als nicht bei der MWST registriertes Unternehmen festgestellt, dass Sie im laufenden Geschäftsjahr die Umsatzgrenze von CHF 100`000 überschritten haben. In diesem Fall ist ihr Unternehmen erst ab dem kommenden Geschäftsjahr MWST-pflichtig.  

 

Saldosatz oder Effektive Methode:

Für eine einfache Abwicklung der MWST empfehlen wir die Saldomethode. 

 

  

 

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Einkommens- und Vermögenssteuer
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Quellensteuer: 

Ab 1.1.21 können Quellenbesteuerte auch wenn sie weniger als CHF 120´000 Bruttoeinkommen verdient haben, bis spätestens 31.3. des Folgejahres die nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen.  Für einige Personen ergibt sich dadurch ein steuerlicher Vorteil. Sofern einmal die NOV beantragt wurde, erhält man in den folgenden Jahren automatisch ein Steuerformular. Nicht so der internationale Wochenaufenthalter (Lebensmittelpunkt im Ausland, Zweitwohnsitz in der Schweiz). Dieser muss die NOV jedes Jahr neu beantragen.    

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Deklaration von Kryptowährungen:

Besitzen Sie Kryptowährungen, dann vergessen Sie nicht per 31.12. das Wallet auszudrucken.  

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Vermögensverwaltungskosten:

Neue Berechnungsmethode seit Sommer 2023. Rufen Sie uns an, gerne beraten wir Sie dazu. 

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Fremdbetreuungskosten

Pro Kind CHF 25'000

 

Liegenschaften

Energiesparmassnahmen können auf die nächsten zwei Steuerjahre vorgetragen werden. Besitzen Sie zusätzlich zur Liegenschaft eine AG oder GmbH können Sie mit Steuerplanung Steuern sparen.    

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Rechnungslegung
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Einzelfirma neu gegründet:
Vergessen Sie nicht die Abgrenzung der AHV Beiträge 
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Anobag:
Sie wurden von der AHV nicht als Einzelfirma sondern als Anobag qualifiziert, da ihr Hauptkunde eine einzelne ausländische Firma ist. Die steuerlich abziehbaren Kosten sind fast die gleichen wie bei der Einzelfirma. Da Sie rechtlich ein Angestellter sind, sind die folgenden Punkte Pflicht:
 
- Lohnausweis
- Unfallversicherung 
- Abrechnung AHV/ALV/EO
- BVG (sofern der Arbeitgeber in einem ein EU/EFTA Staat ist)  
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